Eine seltsame Blüte des Föderalismus ist das Verhältnis der Kantone zum Laienrichtertum. In Zürich werden seit 2016 nur noch Richter mit juristischer Ausbildung gewählt, der Kanton Luzern machte diesen Schritt schon 2010. Doch unweit davon gedeiht das kon­trovers diskutierte Institut wei­terhin: Im Kanton Uri finden sich Richter ohne juristische Ausbildung nicht nur an den unteren Gerichten, sondern auch an der höchsten kanto...