Inhalt
Plädoyer 2/06
24.03.2006
Das Adhäsionsverfahren ist in Artikel 9 des Opferhilfegesetzes (OHG) vorgesehen. Die Vorteile der gleichzeitig mit dem Strafverfahren erledigten Forderungen des Opfers liegen auf der Hand: Der Gerichtsstand ist am Deliktsort, der Prozess lässt sich ökonomisch führen, strafprozessuale Schutznormen sind anwendbar und in der er ten Instanz gibt es kein oder nur ein geringes Kostenrisiko für die Geschädigten.
Trotzdem gibt es aus der...
Kostenpflichtiger Artikel
Melden Sie sich bitte an oder wählen Sie eines unserer Print- oder Online-Abos mit kostenloser Rechtsberatung und vielen weiteren Vorteilen.
Abo