1. Privatklägerschaft

Als Privatkläger gilt primär die durch eine Straftat in ihren Rechten unmittelbar geschädigte Person, die ausdrücklich erklärt, sich am Strafverfahren – im Strafpunkt oder im Zivilpunkt oder in beiden Punkten – beteiligen zu wollen (Artikel 118 Absatz 1 StPO).

1.1 Konstituierung im ­Strafpunkt

Nimmt man Ehrverletzungsdelikte als Beispiel, so gilt diejen...