Anwälte geniessen einen guten Ruf. Wenigstens beim Arbeitsgericht Zürich. Und soweit es um sittlich-moralisch einwandfreies Verhalten in der Anwaltskanzlei geht. Das belegt ein kürzlich veröffentlichter Entscheid zu einer fristlosen Entlassung.

Der Sachverhalt: Eine Filialleiterin wurde fristlos entlassen, weil sie einem Lehrling zu nahe getreten war. Sie gab die sexuellen Belästigungen zu, entschuldigte sie aber mit der «lockeren Atmos...