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Plädoyer 5/07
10.10.2007
Letzte Aktualisierung:
19.11.2023
19.11.2023
Anwälte geniessen einen guten Ruf. Wenigstens beim Arbeitsgericht Zürich. Und soweit es um sittlich-moralisch einwandfreies Verhalten in der Anwaltskanzlei geht. Das belegt ein kürzlich veröffentlichter Entscheid zu einer fristlosen Entlassung.
Der Sachverhalt: Eine Filialleiterin wurde fristlos entlassen, weil sie einem Lehrling zu nahe getreten war. Sie gab die sexuellen Belästigungen zu, entschuldigte sie aber mit der «lockeren Atmos...
Der Sachverhalt: Eine Filialleiterin wurde fristlos entlassen, weil sie einem Lehrling zu nahe getreten war. Sie gab die sexuellen Belästigungen zu, entschuldigte sie aber mit der «lockeren Atmos...
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