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Plädoyer 2/08
03.04.2008
Das neue Ausländergesetz (AuG) wird meist mit dem Asylgesetz in einem Atemzug genannt. Letzteres wurde Ende 2005 teilrevidiert und trat grösstenteils bereits am 1. Januar 2007 in Kraft. Das neue (totalrevidierte) Ausländergesetz hingegen gilt erst seit Anfang 2008. Das neue AuG kann auch für Asylsuchende relevant werden, weil es die Zwangsmassnahmen mit den drei Haftformen der Vorbereitungs-, Ausschaffungs- und Durchsetzungshaft enthält (Artikel 73–82 AuG) und den ...
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