Ja, aber nur, wenn die Strafanzeige ohnehin unzulässig ist. Strafanzeigen werden aus verschiedenen Gründen erstattet – aus ehrlicher Empörung, Gerechtigkeitswunsch, Schadenfreude, Rachsucht, Profilierungsbedürfnis oder eben in der Hoffung, im Strafverfahren etwas zu erfahren, das im Zivilprozess nützlich ist.



Die Rechtsordnung kümmert dies jedoch wenig: Relevant ist nicht, warum jemand eine Strafanzeige erstattet, sondern einzig, ob er in ...