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Plädoyer 3/08
27.05.2008
Ja, aber nur, wenn die Strafanzeige ohnehin unzulässig ist. Strafanzeigen werden aus verschiedenen Gründen erstattet – aus ehrlicher Empörung, Gerechtigkeitswunsch, Schadenfreude, Rachsucht, Profilierungsbedürfnis oder eben in der Hoffung, im Strafverfahren etwas zu erfahren, das im Zivilprozess nützlich ist.
Die Rechtsordnung kümmert dies jedoch wenig: Relevant ist nicht, warum jemand eine Strafanzeige erstattet, sondern einzig, ob er in ...
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