AKW-Laufzeitverlängerung nicht durch die Hintertür

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass für die Verlängerung der Betriebslaufzeit von Kernkraftwerken nach EU-Recht eine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig ist. Die Bewilligung einer umfassenden Modernisierung und die Verlängerung der Betriebslaufzeiten kämen einer Neubewilligung gleich. Anlass des Verfahrens war die Klage von Umweltorganisationen i...