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Plädoyer 06/2019
02.12.2019
AKW-Laufzeitverlängerung nicht durch die Hintertür
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass für die Verlängerung der Betriebslaufzeit von Kernkraftwerken nach EU-Recht eine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig ist. Die Bewilligung einer umfassenden Modernisierung und die Verlängerung der Betriebslaufzeiten kämen einer Neubewilligung gleich. Anlass des Verfahrens war die Klage von Umweltorganisationen i...
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