Werbung darf sich nicht als E-Mail tarnen

Die Einblendung von Werbenachrichten in E-Mail-Postfächern, die ähnlich wie normale E-Mails aussehen, sind gemäss dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg mit Spam vergleichbar und können ­gegen die ­Richtlinie 2002/58 (Datenschutzrichtlinie für elek­tronische Kommunikation) und die Richtlinie 2005/29 (Richtlinie über unlau­tere Geschäftspraktiken) verst...