Staatsanwaltschaft nicht ­befugt, Zugang zu ­Handydaten zu erlauben

Gemäss dem Europäischen Gerichtshof dürfen Ermittlungs­behörden nur zur Aufklärung schwerer Kriminalität Zugang zu Verkehrs- und Standortdaten von Handys erhalten.

In Estland wurde eine Person wegen Diebstahls, Verwendung der Bankkarte eines Dritten und Gewalttaten gegenüber Beteiligten an einem Gerichtsverfahren angeklagt. Das Verfahren f&uum...