Schengen: Ne bis in idem gilt auch für Angehörige von Drittstaaten

Das Oberlandesgericht München hatte über ein Auslieferungsgesuch der USA gegen einen serbischen Staatsangehörigen zu entscheiden. Er war für dieselben Taten bereits in Slowenien rechtskräftig verurteilt worden und hatte die verhängte Strafe dort vollständig verbüsst. Zwischen den USA und Deutschland besteht ein Auslieferungsvertrag, der die Auslieferu...