Computeradressen dürfen auch bei leichter Kriminalität ausgewertet werden

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bezeichnete bisher die anlasslose Speicherung der Internetverkehrsdaten der gesamten Bevölkerung als unverhält­nismässig. Im Jahr 2020 liess er dann zur Bekämpfung schwerer Kriminalität eine Auswertung von IP-Adressen zu, die bei der Verbindung eines Computers mit dem ­Internet vergeben werden. Als Beispiel wurd...