Internetvertrag ohne ­Vermerk «zahlungspflichtig bestellen» ungültig

Bei einem Kauf im Internet muss die Bestell-Schaltfläche eindeutig mit «zahlungspflichtig bestellen» gekennzeichnet sein. Sonst sind Konsumenten gemäss der EU-Richtlinie 2011/83 nicht an den Vertrag gebunden. Umstritten war bislang, ob diese Anforderung auch dann gilt, wenn die Zahlungspflicht von einer weiteren Bedingung abhängt, beispielsweise bei e...