Wehrdienstverweigerung und Flüchtlingseigenschaft

Der Europäische Gerichtshof entschied, dass die Verweigerung des Militärdienstes in Syrien ­einen Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft begründen kann.

Ein syrischer Wehrpflichtiger war aus seinem Land geflohen, um sich dem Militärdienst zu entziehen. Er wäre aus diesem Grund bei der Rückkehr nach Syrien der Strafverfolgung oder ­einer Bestrafung...