Inhalt
Plädoyer 06/2024
02.12.2024
Facebook darf besonders sensible Personendaten nicht nutzen
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) entschied, dass Informationen über die sexuelle Orientierung auch dann als «besonders sensibel» gelten, wenn die betroffene Person daraus kein Geheimnis macht. Mit dem Urteil hat der österreichische Datenschutzaktivist Maximilian Schrems einen weiteren Erfolg gegen den Internetkonzern Meta errungen.
Der Ge...
Kostenpflichtiger Artikel
Melden Sie sich bitte an oder wählen Sie eines unserer Print- oder Online-Abos mit kostenloser Rechtsberatung und vielen weiteren Vorteilen.
Abo