Deutschland darf ­Sammelklagen gegen ­Kartelle nicht verbieten

Ein Mitgliedstaat der Europäischen Union darf es Geschädigten bei mutmasslichen Kartellrechtsverstössen nicht untersagen, Schadenersatz per Sammelklage über einen Rechtsdienstleister ein­zufordern. Das gilt gemäss dem ­Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg (EuGH) zumindest dann, wenn das nationale Recht keinen anderen kollektiven Rechtsbehelf anbiet...