Entschädigung für ­Flugverspätung auch bei Pauschalreisen

Eine Fluggesellschaft muss bei Verspätungen gemäss der Fluggastrechteverordnung 261/2004 auch Passagiere entschädigen, die den Flug als Teil einer Pauschalreise gebucht haben. Es reicht, wenn solche Passagiere die Bordkarte vorlegen. Das hält die siebte Kammer des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg in einem Vorabentscheidverfahren fest.

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