Bei pflanzlichen Zutaten ist gesundheitsbezogene Werbung verboten

Das deutsche Unternehmen Novel Nutriology darf nicht damit werben, dass seine Nahrungs­ergänzungsmittel mit Safran- und  Melonensaftextrakten Stress und Erschöpfungsgefühle reduzieren sowie stimmungsaufhellend wirken. Das hält der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg (EuGH) in einem Vorab­entscheid fest.

Zum Verfahren führte die Klage ein...