Gerichte müssen ­über­prüfen können, ob ein Staat sicher ist

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) rügt die Praxis von Italien zur Einstufung von Drittländern als «sicheren Herkunftsstaaten». Der Fall betrifft zwei Flüchtlinge aus Bangla­desch, die im Mittelmeer aufgegriffen wurden. Die italienischen ­Behörden brachten die beiden in ein Zentrum in Albanien, wo ihr Asylgesuch im beschleu...