Flug-Annullation: Airline muss Gebühr des Buchungs­portals zurückzahlen

Die niederländische Fluggesellschaft KLM weigerte sich, bei von ihr annullierten Flügen von Wien über Amsterdam nach Peru den Passagieren den vollen Kaufpreis von 2053 Euro zu erstatten. Sie vergütete nur 1958 Euro. Denn  sie habe die vom Buchungsportal erhobene Vermittlungsgebühr von 95 Euro nie ­genehmigt. Deshalb müsse sie den Betrag laut...