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Plädoyer 02/2026
30.03.2026
Flug-Annullation: Airline muss Gebühr des Buchungsportals zurückzahlen
Die niederländische Fluggesellschaft KLM weigerte sich, bei von ihr annullierten Flügen von Wien über Amsterdam nach Peru den Passagieren den vollen Kaufpreis von 2053 Euro zu erstatten. Sie vergütete nur 1958 Euro. Denn sie habe die vom Buchungsportal erhobene Vermittlungsgebühr von 95 Euro nie genehmigt. Deshalb müsse sie den Betrag laut...
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