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Plädoyer 2/11
04.04.2011
Letzte Aktualisierung:
04.10.2013
04.10.2013
Mit seinem kürzlich gefällten Schleudertrauma-Urteil hat das ehrwürdige Bundesgericht eine stahlharte Abrissbirne gegen die Säulen der sozialen Sicherheit geschleudert: Wer Schleudertrauma-Schmerzen hat, die man wissenschaftlich nicht feststellen kann, gilt von nun an als Simulant, auch wenn er sich krümmt vor Schmerzen. Er soll sich halt bei der Arbeit etwas zusammenreissen. Mit etwas Willensanstrengung kann man nämlich nach Ansicht von Bundesrichter Ulrich...
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