Mit seinem kürzlich gefällten Schleudertrauma-Urteil hat das ehrwürdige Bundesgericht eine stahlharte Abrissbirne gegen die Säulen der sozialen Sicherheit geschleudert: Wer Schleudertrauma-Schmerzen hat, die man wissenschaftlich nicht feststellen kann, gilt von nun an als Simulant, auch wenn er sich krümmt vor Schmerzen. Er soll sich halt bei der Arbeit etwas ­zusammenreissen. Mit etwas Willensanstrengung kann man nämlich nach Ansicht von Bundesrichter Ulrich...