Behörden veranlassen vor allem dann massenhafte DNA Untersuchungen, wenn ein Täter höchstwahrscheinlich einer eingrenzbaren Personengruppe zugehört und er Spuren hinterliess, die eine Untersuchung erlauben. Aus dem Vergleich der Profile mit der am Tatort gefundenen DNA können sie mit einiger Wahrscheinlichkeit auf den Täter schliessen. Untersuchungen der DNA eines Menschen sind im Einzelfall unzulässig, wenn damit zwangsweise sein Erbgut a...