Vor allem im Bereich der Strafbefehle kommt es immer wieder zu Fehlurteilen. Eine vom Schweizerischen Nationalfonds unterstützte Studie hat kürzlich die gutgeheissenen Revisionsbegehren aller Kantone zwischen 1995 und 2004 untersucht und festgestellt, dass die Hauptursache von Fehlentscheiden bei Strafbefehlen auf die ungenügende Sachverhaltsabklärung und auf die Nichtanhörung der Angeschuldigten zurückzuführen ist. Urteilsgrundlage bilden praktisch ausschli...