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Plädoyer 4/01
10.08.2001
Das neue Bundesgerichtsgesetz beschränkt den Zugang zum Bundesgericht stark: Selbst gröbste Verfassungsverletzungen können nicht mehr vor Bundesgericht gerügt werden, wenn der Streitwert unter 40’000 Franken liegt oder kleinere Strafen angefochten werden.
Mit dem Entwurf zu einem neuen Bundesgerichtsgesetz (BGG) nehmen wir Abschied von der staatsrechtlichen Beschwerde. Eingeführt wird die so genannte Einheitsbeschwerde. Es gibt künftig je eine Beschwerde in Zivil...
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