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Plädoyer 02/2016
29.03.2016
Ja. Die in Artikel 28 der Bundesverfassung (BV) verankerte Koalitionsfreiheit gewährleistet dem einzelnen Arbeitnehmer oder Arbeitgeber erstens das Recht, sich zum Schutz seiner Interessen mit anderen Betroffenen zu einer Vereinigung zusammenzuschliessen. Zweitens können Arbeitnehmer- und Arbeitgebervereinigungen das Recht beanspruchen, ihre Aktivitäten frei auszuüben. Teilgehalt der Koalitionsfreiheit sind Arbeitskampfmassnahmen, die ergriffen werden, wenn die Arbeit...
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