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Plädoyer 03/2020
25.05.2020
Dass die Abnahme von Fingerabdrücken nur Kriminellen drohe, gehört zu den am weitesten verbreiteten Irrtümern schlechter Krimis. Seit 1984 betreibt das schweizerische Bundesamt für Polizei ein Automatisiertes Fingerabdruck-Identifizierungssystem (AFIS). Seit Inkrafttreten der zweiten Asylgesetzrevision im Jahr 1988 werden in diesem System auch die Fingerabdruckdaten von sämtlichen Personen gespeichert, die in der Schweiz ein Asylgesuch stellen.
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