Dass die Abnahme von Fingerabdrücken nur Kriminellen drohe, gehört zu den am weitesten verbreiteten Irrtümern schlechter Krimis. Seit 1984 betreibt das schweizerische Bundesamt für ­Polizei ein Automatisiertes Fingerabdruck-Identifizierungssystem (AFIS). Seit Inkrafttreten der zweiten Asylgesetzrevision im Jahr 1988 werden in ­diesem System auch die Fingerabdruckdaten von sämtlichen Personen gespeichert, die in der Schweiz ein Asylgesuch stellen.