Der Bundesrat hat per 1. April zwei neue Verordnungen zum Strassenverkehr in Kraft gesetzt. Sie erleichtern einerseits  Berufsfahrern die Folgen eines Ausweisentzugs. Neu kann ihnen das Amt bei einer leichteren Widerhandlung trotz Ausweisentzug berufliche Fahrten bewilligen. Das soll verhindern, dass Chauffeure ihren Job bei leichtem Verschulden verlieren und somit doppelt bestraft werden.

Die Änderung geht auf eine Motion der Thurgauer SP-Nationalrätin Edith Graf-Litscher ­zurück. Die zweite Änderung ­beschleunigt die Verfahren.  Nimmt die Polizei einem Lenker einen Fahrausweis ab, muss sie diesen innerhalb von drei ­Arbeitstagen dem Strassenverkehrsamt übermitteln. Das Amt hat zehn Tage Zeit, um einen Entzug anzuordnen oder den Ausweis zurückzugeben. Bisher galten keine Fristen. Und bei vorsorglichen Ausweisentzügen kann man neu alle drei Monate beim Amt eine Überprüfung verlangen. Die Änderungen gehen auf eine Motion des Ausser­rhoder FDP-Ständerats Andrea Caroni (FDP) zurück.