Der Bundesrat hat am 28. Juni 2006 den Gesetzesentwurf und die Botschaft zur Totalrevision des Vormundschaftsrechts an die eidgenössischen Räte überwiesen.1 Damit wird der letzte Teil des schweizerischen Familienrechts überarbeitet.

Im Vordergrund steht die prioritäre Hinwendung zur Sorge um die Person selbst und damit der Wahrung ihrer Grundrechte. Heute widmet sich das geltende Vormundschaftsrechts vor allem dem Vermögen und administrativen Anliegen...