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Plädoyer 01/2015
02.02.2015
Als Verband obliegt es den Demokratischen Juristinnen und Juristen aufgrund der statutarischen Zielsetzung, künftig politisch noch dezidierter für die Grundrechte von Beschuldigten in Sexualstrafsachen und von verurteilten Sexualstraftätern einzustehen – gerade weil solche Anliegen nicht en vogue sind.
Auf der individuellen anwaltlichen Ebene präsentiert sich die Frage komplexer: Denn nach wie vor gibt es Anwaltsbüros, die im Gesellschaftsvertrag ...
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