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Plädoyer 4/05
07.07.2005
Das schweizerische Asylrecht ist nicht bloss Tradition, sondern staatspolitische Maxime. Im Hinblick auf die Pflicht, eine entsprechende Asylpraxis einzuhalten, ist eine freie, weitherzige Aufnahme von Flüchtlingen in Aussicht zu nehmen.» So die Vorgabe des Bundesrates in den 1950er Jahren.
1981 trat das erste Asylgesetz vom 5. Oktober 1979 in Kraft. Bald jährt sich somit ein Vierteljahrhundert schweizerisches Asylrecht, das tendenziell geprägt war von wachse...
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