I. ALLGEMEINES

Seit 1994 ist das UNO-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung von 1965 (CERD) für unser Land in Kraft. Am 3. Juni 2003 hat nun die Schweiz zusätzlich eine Erklärung gemäss Art. 14 CERD an den UN-Generalsekretär abgegeben und damit die Möglichkeit eines individuellen Mitteilungsverfahrens für die Opfer von rassistischer oder fremdenfeindlicher Diskriminierung und Intoleranz anerkannt. Die Bestimmung sieht vor, dass diese Personen, nach dem D...