Neun Uno-Abkommen befassen sich mit verschiedenen menschenrechtlichen Themen. Beispiele: der Pakt über politische Rechte, die Antifolterkonvention, die Frauenrechts- und Kinderrechtskonvention oder die Behindertenrechtskonvention. Die dazugehörigen Uno-Ausschüsse sind keine Gerichte, sondern Expertengremien. Die Gremien tagen jährlich mehrmals. 

Damit die Ausschüsse für Menschenrechtsverletzungen zuständig sind, müssen die Staaten das jew...