Vor mittlerweile zwei Jahren erging ein Bundes­gerichtsentscheid – BGE 144 I 266 – zum Schutz vor Beendigung des ausländerrechtlichen Aufenthalts, welchen das Recht auf Privatleben (Art. 8 Ziff. 1 EMRK und Art. 13 Abs. 1 BV) gewährt. In ersten Kommentierungen wurde der Entscheid als «Leitentscheid von kaum zu überschätzender Tragweite» qualifiziert.2 Von Gerichten auf Bundes- und auf kantonaler Ebene wurde er inzwischen h&a...