Bezeichnend für die Problematik ist die völlig uneinheitliche Praxis der verschiedenen Vorsorgeeinrichtungen: Während eine Gruppe nur bei tatsächlich erzieltem Resterwerbseinkommen die Rente kürzt, differenzieren andere Kassen und prüfen Kürzungen nur bei Teilrenten der Invalidenversicherung (IV), also bei einem Invaliditätsgrad unter siebzig Prozent. Zur dritten Gruppe mit der harten Praxis gehörte bisher die Migros-Pensionskasse. Diese wollte in ...