Schon im Jahr 1911 standen die Richter im Kanton Zürich dazu, dass sie sich nicht immer einig waren. Das Gerichtsverfassungsgesetz schrieb fest, dass eine Minderheitsmeinung ins ­Protokoll aufgenommen werden kann. Alexander Brunner, Oberrichter am Zürcher Handelsgericht: «Im Kanton Zürich ist das Konzept der Minderheitsmeinungen uralte Tradition, ein liberales Erbe.»

Das Zürcher Modell beeinflusste ähnlic...