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Plädoyer 5/13
09.10.2013
Schon im Jahr 1911 standen die Richter im Kanton Zürich dazu, dass sie sich nicht immer einig waren. Das Gerichtsverfassungsgesetz schrieb fest, dass eine Minderheitsmeinung ins Protokoll aufgenommen werden kann. Alexander Brunner, Oberrichter am Zürcher Handelsgericht: «Im Kanton Zürich ist das Konzept der Minderheitsmeinungen uralte Tradition, ein liberales Erbe.»
Das Zürcher Modell beeinflusste ähnlic...
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