Inhalt
Plädoyer 1/03
07.02.2003
Letzte Aktualisierung:
19.11.2023
19.11.2023
Weil das jedermann muss, der Dritten Dienstleistungen offeriert! Das neue eidgenössische Anwaltsgesetz (BGFA) erlaubt folgerichtig auch den Anwälten, Werbung zu machen. In einem liberalen Markt kann die Frage nicht mehr lauten, ob überhaupt Werbung gemacht werden soll – sondern nur, wie und welche Werbung die richtige ist.
Der Zürcher Anwaltsverband (ZAV) wirbt mit seiner Plakatkampagne in Zürich und Winterthur aber nicht primär für das Image der Anwälte, sondern für die...
Kostenpflichtiger Artikel
Melden Sie sich bitte an oder wählen Sie eines unserer Print- oder Online-Abos mit kostenloser Rechtsberatung und vielen weiteren Vorteilen.
Abo