Weil das jedermann muss, der Dritten Dienstleistungen offeriert! Das neue eidgenössische Anwaltsgesetz (BGFA) erlaubt folgerichtig auch den Anwälten, Werbung zu machen. In einem liberalen Markt kann die Frage nicht mehr lauten, ob überhaupt Werbung gemacht werden soll – sondern nur, wie und welche Werbung die richtige ist.



Der Zürcher Anwaltsverband (ZAV) wirbt mit seiner Plakatkampagne in Zürich und Winterthur aber nicht primär für das Image der Anwälte, sondern für die...