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Plädoyer 3/11
30.05.2011
Letzte Aktualisierung:
04.10.2013
04.10.2013
Ja, indirekt. Indirekt, weil das Urteil XI ZR 33/10 des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) keine «Verbindlichkeit» für die Rechtsprechung bei uns schafft. Es gibt indessen Erwägungen in diesem Entscheid, die strukturelle Probleme im Bankgeschäft ansprechen: Die Vermischung der Rolle von Berater und Verkäufer - und damit Gegenpartei - von eigenen oder fremden Finanzprodukten und den unter Umständen sehr ungleichen Wissens- und Kenntnisstand von Bank un...
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