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Plädoyer 4/05
07.07.2005
Anspruch auf Mutterschaftstaggelder haben Frauen, die während der neun Monate unmittelbar vor der Niederkunft AHV-rechtlich obligatorisch versichert waren und während dieser Zeit mindestens fünf Monate eine Erwerbstätigkeit ausübten. Der Anspruch entsteht am Tag der Geburt des Kindes und endet 14 Wochen – also 98 Tage – nach der Niederkunft.
Die Entschädigung wird von den für die Durchführung des Erwerbsersatzgesetzes (EOG) zus...
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