Die Honorarrechnung ins System eingeben, per Mausklick abschliessen – und zwei Tage später ist das Geld bereits auf dem Konto. So funktioniert das Prinzip des Factoring, bei dem ein Unternehmen seine Forderungen an ­einen Spezialisten abtritt. Der fertigt die Rechnung aus, verschickt sie, überwacht den Zahlungseingang und doppelt falls nötig mit Mahnungen nach. Nun prüft Timesensor, ein internationaler Hersteller von Anwaltssoftware, diese Dienstleistung gemeinsam mit einem spezialisierten Finanzdienstleister den Schweizer Anwaltskanzleien anzubieten.

Ein Bedarf ist zweifelhaft, da Anwälte ihre Forderungen mit Vorschüssen abzusichern pflegen. Daniel Solenthaler, Geschäftsleiter von Timesensor Schweiz, rela­tiviert: «Nicht alle Anwältinnen und Anwälte verlangen einen Vorschuss, im Durchschnitt decken die Vorschüsse nur rund einen Fünftel der gesamten Honorarsumme ab. Es besteht also ein erhebliches Risiko für Debitorenverluste.» Um das Interesse der Branche auszuloten, liessen die Initianten im Februar eine Umfrage bei Anwaltskanzleien durchführen. Zurzeit werden die Ergebnisse ausgewertet.

Gemäss dem Schweizerischen Factoringverband kostet ein Factoring 1 bis 3 Prozent der Rechnungs­beträge zuzüglich «Zinsen in Höhe der banküblichen Kontokorrentzinsen», wenn das Debitorenmanagement und zugleich auch das volle Ausfallrisiko übernommen wird.