Ein bilaterales Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) gibt es im Konsumenten- und Gesundheitsschutz noch nicht. Doch die Schweiz wirft ein waches Auge auf die EU und deren Richtlinien. An ihnen orientiert sich der Schweizer Gesetzgeber fast blind. Schliesslich ist die EU einer der wichtigsten Handelspartner.

So passt sich das Schweizer Konsumentenschutzrecht weitgehend und autonom dem europäischen Recht an. 1981 fügte der Gesetzgeber Ar...