Der Bundesrat schlägt vor, Artikel 27 SchKG abzuändern und neu jedermann als Vertreter in Betreibungs- und Konkursverfahren zuzulassen – auch gegen Entgelt. Der Vorschlag geht auf eine Motion von Nationalrat Hans Rutschmann (SVP) zurück. Er schlug nach Inkrafttreten der neuen Zivilprozess­ordnung vor, auch Inkassounternehmen als Gläubigervertretung zuzulassen. Dies sogar im Rahmen aller summarischen Zivilprozesse des SchKG.

Der Schweizerische Anwaltsverband lehnt diesen Vorschlag «mit Entschiedenheit» ab. Er hält ihn für einen «unzulässigen Eingriff in die kantonalen Kompetenzen». Zudem missachte er das Interesse der Parteien an einer gehörigen Vertretung und zentrale Anliegen des Konsumentenschutzes. Auch die Demokratischen Juristen ­haben Bedenken, die Vertretungsbefugnis auf ­kommerzielle Gläubigervertreter ohne staatliche Zulassung aus­zudehnen.