Das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) trat im Juni 2022 in Kraft. Es erlaubt bei verdächtigen Personen Freiheitsbeschränkungen wie beispielsweise Kontaktverbote, Hausarreste oder Reiseverbote.

Im Jahr 2022 ordnete das Bundesamt für Polizei nur in einem einzigen Fall PMT-Massnahmen an: eine Gesprächsteilnahmepflicht, ein ­Rayonverbot und die elektronische Überwachung gegen einen IS-Unterstützer. Der Mann wurde in den Irak ausgeschafft, bevor die Massnahmen zum Zug kamen.

Die Zahlen für 2023 will das Bundesamt erst im Jahresbericht Anfang Mai bekanntgeben. Für den Lausanner Kriminologen Ahmed Ajil ist bereits jetzt klar: «Es werden sehr wenige Fälle sein.» Laut Ahmed Ajil war das Bundesgesetz gar nicht notwendig – aufgrund des bereits sehr präventiv eingreifenden Strafrechts, wo schon «das Abspielen von verbotenen Liedern (sogenannte Anashid) im privaten Raum oder das Verschicken von IS-Propaganda per Whatsapp zur Eröffnung eines Strafverfahrens führen kann».