Das Parlament beschloss in den Schlussabstimmungen der Herbstsession zahlreiche Neuerungen. Das sind die wichtigsten: 

  • Post: Bei Postsendun­gen, die eine Frist auslösen und am Samstag zugestellt ­werden, beginnt die Frist neu im ganzen Bundesrecht erst am ­darauffolgenden Werktag zu laufen.
  • Transparenzregister: Neu gibt es ein Register, das Auskunft über die wirtschaftlich berechtigten Personen an Unternehmen gibt. Neben hiesigen Firmen müssen sich auch ausländische Firmen mit einem engen Bezug zur Schweiz registrieren. Von der Registerpflicht befreit sind Stiftungen und Vereine. Das Register ist nicht öffentlich. Zugriff haben nur Behörden wie Polizei oder Staatsanwaltschaft. Wer gegen die Meldepflicht verstösst, riskiert eine Busse bis zu einer halben Million Franken.
  • Unfallversicherung: Wer ­einen Unfall vor dem 25. Geburtstag hatte, der damals mangels An­stellungsverhältnis nicht unter das Unfallversicherungsgesetz fiel, erhält bei Spätfolgen oder Rückfällen künftig auch Taggelder der Unfallversicherung – und zwar maximal 720 Tage. Voraussetzung: Der Verdienstausfall ist nicht bereits durch den Arbeitgeber oder eine Versicherung gedeckt.
  • Geldwäscherei: Neu gelten die Sorgfaltspflichten laut Geldwäschereigesetz auch für Berater wie Anwälte, Notare und Treuhänder, wenn sie für ihre Klienten Firmen gründen, Grundstücke kaufen oder als Domizilhalter fungieren. Bei Immobiliengeschäften gelten die Sorgfaltspflichten erst ab einem Kaufpreis von mehr als fünf Millionen Franken.

Über den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Neuerungen entscheidet der Bundesrat nach Ablauf der Referendumsfrist.