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Plädoyer 05/2021
25.10.2021
Erwachsenenschutz
Vorsorgliche Begutachtung nicht zulässig
Die stationäre Begutachtung dient nicht der Krisenintervention. Deshalb darf sie mangels Dringlichkeit nicht vorsorglich angeordnet werden. Entsprechend ist ein einzelnes Mitglied der Erwachsenenschutzbehörde nicht legitimiert, im Rahmen einer superprovisorischen Massnahme eine stationäre Begutachtung anzuordnen.
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