Erwachsenenschutz

Vorsorgliche Begutachtung nicht zulässig 

Die stationäre Begutachtung dient nicht der Krisenintervention. Deshalb darf sie mangels Dringlichkeit nicht vorsorglich angeordnet werden. Entsprechend ist ein einzelnes Mitglied der Erwachsenenschutzbehörde nicht legitimiert, im Rahmen einer superprovisorischen Massnahme eine stationäre Begutachtung anzuordnen.