Mietrecht

Hausbesitzer müssen bei Mängeln rasch reklamieren

Vermieter müssen Mängel beim Auszug eines Mieters aus der Wohnung innert zwei bis drei Tagen nach der Abnahme beanstanden. Eine  Mängelrüge, die erst nach sieben Tagen beim Mieter ankommt, ist verspätet.

Sachverhalt

Ein Mieter kündigte und zog aus. Er machte mit dem Vermieter eine Wo...