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Plädoyer 3/03
01.06.2003
Zivilrecht
KINDESWILLEN BEI OBHUTSREGELUNG BERÜCKSICHTIGEN
Da die UNO-Kinderrechtskonvention direkt anwendbares Recht enthält, müssen urteilsfähige Kinder angehört und ihre Wünsche berücksichtigt werden.
Sachverhalt:
Drei, 1985, 1988 und 1990 geborene Schwestern wuchsen bei Pflegeeltern auf, die älteste ab 14 Monaten, die jüngeren seit Geburt. Auch ein 1995 geborener Sohn lebte bei den Pflegeeltern. Die Eltern haben die Kinder aus wirtschaftlichen Gründ...
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