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Plädoyer 04/2015
29.06.2015
Staatsrecht
Urteile auch Jahre nach Verkündung einsehbar
Die Einsicht in das Urteilsdispositiv und in die Urteilsbegründung steht jedermann ohne Nachweis eines besonderen Interesses auch nach Abschluss des Verfahrens zu. Die Namen von betroffenen Privatpersonen sind bei nachträgliche Einsicht zu anonymisieren. Für Kopien und besondere Aufwendungen kann eine Gebühr erhoben werden.
Sach...
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