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Plädoyer 05/2014
22.09.2014
Zivilprozessrecht
Zuständigkeit des Handelsgerichts nicht zu eng fassen
Ob eine Sache vermögensrechtlich ist oder nicht, beurteilt sich nicht nur nach der Anspruchsgrundlage, sondern nach allen konkreten Umständen. Das Zürcher Handelsgericht ist auch für nicht vermögensrechtliche Streitigkeiten zuständig, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Zum Beispiel für den Entschei...
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