Zivilrecht

Anspruch auf Einsicht in Daten gilt auch bei E-Mails

Nach Abschluss eines ­Verwaltungsverfahrens gilt bezüglich der Einsicht in die Daten das datenschutz­rechtliche Auskunftsrecht. Die Einsicht in E-Mails darf nicht mit der Begründung verweigert werden, die Offenlegung könnte für Mitarbeiter der Behörde ­Unannehmlichkeiten zur Folge haben.

Sachverh...