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Plädoyer 6/07
05.12.2007
Zivilrecht
Zu Unrecht in die Psychiatrie eingewiesen
Eine Tätlichkeit und eine Persönlichkeitsstörung genügen nicht, um jemanden in eine psychiatrische Klinik einzuweisen. Das das Bundesgericht kritisiert in seinem Entscheid die vorschnelle Anwendung des fürsorgerischen Freiheitsentzugs.
Sachverhalt:
Einem achtzigjährigen Rentner wurde vorgeworfen, einen Mann tätlich angegr...
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