Zivilrecht



Zu Unrecht in die Psychiatrie eingewiesen

Eine Tätlichkeit und eine Persönlichkeitsstörung genügen nicht, um jemanden in eine psychiatrische Klinik einzuweisen. Das das Bundesgericht kritisiert in seinem Entscheid die vorschnelle Anwendung des fürsorgerischen Freiheitsentzugs.



Sachverhalt:

Einem achtzigjährigen Rentner wurde vorgeworfen, einen Mann tätlich angegr...